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  • anjischwarz

Hundehalter nehmen Rücksicht: am 01. April beginnt die Brut- und Setzzeit

Am 1. April beginnt die Brut-, Setz und Aufzuchtzeit und dauert bis zum 15. Juli.


Das bedeutet für Dich und Deinen Hund, Rücksicht zu nehmen.


Also: Leine dranlassen, Deinen Hund nicht frei laufen lassen und unbedingt auf den Wegen bleiben.


Warum ist das so wichtig?

Nun - besonders in dieser Zeit wird die Natur zur einer Kinderstube.

Viele Tierarten, wie zum Beispiel der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs. Andere weibliche Wildtiere sind hochtragend.

Damit sind ihre Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt.


Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.


Stöbernde Hunde sind dann eine Gefahr für diese Tiere.


Wo müssen Hundehalter anleinen?

In der freien Landschaft.

Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.

Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein.


Übrigens: in der Stadt Osnabrück gilt ganzjährig in folgenden Bereichen ein Leinenzwang - dazu hat die Stadt Osnabrück eine Karte erstellt:

  • In der Innenstadt (auf der Karte gelb gekennzeichnet)

  • In den Waldgebieten, dem Bereich „Rubbenbruchsee/Natruper Holz“ und dem Bürgerpark (auf der Karte violett gekennzeichnet)

  • Auf Friedhöfen (auf der Karte grün gekennzeichnet)

  • Auf Märkten wie Wochen- oder Jahrmärkten und bei Veranstaltungen, bei denen viele Menschen unterwegs sind, zum Beispiel Umzügen und Volksfesten, müssen Hunde immer angeleint werden.


Wer es nachlesen möchte:

Gesetzlich verankert ist der Leinenzwang in dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Und auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind noch mehr Informationen dazu zu finden.



Du benötigst Unterstützung Deinen Hund artgerecht auszulasten?


Melde Dich gerne unter 0151-17377088 oder info@spurundpfote.de !





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